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Betreuungsmodule während des Schulbetriebes
Die maximalen Tarife betragen pro Betreuungsmodul:
Betreuungszeiten | Maximaler Elterntarif | |
Frühbetreuung (ab 5 Kindern möglich) | 06.45 bis 08.15 Uhr | CHF 16.00 |
Mittagsbetreuung | 11.45 bis 13.30 Uhr | CHF 18.00* |
Randstundenbetreuung 3 | 13.30 bis 14.15 Uhr | CHF 8.00 |
Frühnachmittagsbetreuung | 13.30 bis 15.30 Uhr | CHF 25.00 |
Spätnachmittagsbetreuung | 15.15 bis 18.15 Uhr | CHF 30.00 |
Halber Tag** (ohne Mittagessen) | 13.30 bis 18.15 Uhr | CHF 50.00 |
Halber Tag** (inkl. Mahlzeiten) | 11.45 bis 18.15 Uhr | CHF 65.00 |
*Ist bereits mit CHF 10.00 subventioniert.
**Der Halbtagestarif wird Ihnen automatisch verrechnet, wenn Sie alle dafür zeitlich zustimmenden Module im Anmeldeformular auswählen.
Um die Abrechnung einfach zu gestalten und den administrativen Aufwand zu minimieren, werden den Eltern Monatspauschalen verrechnet. Wir rechnen mit 3,25 Wochen pro Monat, d.h. 39 Schulwochen, aufgeteilt auf 12 Monate pro Jahr. Die Eltern erhalten eine einmalige Rechnung, welche den monatlich zu bezahlenden Betrag ausweist.
Bei einer Neuanmeldung wird eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 50.00 erhoben. Bei einer Vertragsänderung fallen CHF 20.00 Änderungsgebühr an.
Sämtliche Module werden von der Stadt Brugg subventioniert. Subventionsberechtigt sind Eltern mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Brugg, deren Kinder ebenfalls in Brugg wohnen.
ZAG-Tage (schulfreie Tage)
Betreuungszeiten | Maximaler Elterntarif | |
Ganzer Tag (inkl. Mahlzeiten) für schulfreie Tage | 06.45 bis 18.15 Uhr | CHF 90.00 |
Halber Tag | 13.30 bis 18.15 Uhr | CHF 50.00 |
Die ZAG-Tage (schulfreien Tage) werden von der Stadt Brugg subventioniert. Dies gilt auch für die Kinder, welche den Tagesstern sonst nicht regelmässig besuchen. Subventionsberechtigt sind Eltern mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Brugg, deren Kinder ebenfalls in Brugg wohnen.
Ferienbetreuung (nur ganztags möglich)
Betreuungszeiten | Maximaler Elterntarif | |
Ganzer Tag (inkl. Mahlzeiten) für Ferienbetreuung | 06.45 bis 18.15 Uhr | CHF 90.00 |
Die Ferienbetreuung wird von der Stadt Brugg subventioniert. Dies gilt auch für die Kinder, welche den Tagesstern sonst nicht regelmässig besuchen. Subventionsberechtigt sind Eltern mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Brugg, deren Kinder ebenfalls in Brugg wohnen.
AGB
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Here you can find our General Terms and Conditions (GTC)
(Please note: English is not an official language of the Swiss Confederation. This translation is provided for information purpose only. In case of doubt, solely the original German version is legally valid.)