Öffnungszeiten und Tarife

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Betreuungsmodule während des Schulbetriebes

Die maximalen Tarife betragen pro Betreuungsmodul:

Betreuungszeiten Maximaler Elterntarif
Frühbetreuung (ab 5 Kindern möglich) 06.45 bis 08.15 Uhr CHF 16.00
Mittagsbetreuung 11.45 bis 13.30 Uhr CHF 18.00*
Randstundenbetreuung 3 13.30 bis 14.15 Uhr CHF 8.00
Frühnachmittagsbetreuung 13.30 bis 15.30 Uhr CHF 25.00
Spätnachmittagsbetreuung 15.15 bis 18.15 Uhr CHF 30.00
Halber Tag** (ohne Mittagessen) 13.30 bis 18.15 Uhr CHF 50.00
Halber Tag** (inkl. Mahlzeiten) 11.45 bis 18.15 Uhr CHF 65.00

*Ist bereits mit CHF 10.00 subventioniert.

**Der Halbtagestarif wird Ihnen automatisch verrechnet, wenn Sie alle dafür zeitlich zustimmenden Module im Anmeldeformular auswählen.

Um die Abrechnung einfach zu gestalten und den administrativen Aufwand zu minimieren, werden den Eltern Monatspauschalen verrechnet. Wir rechnen mit 3,25 Wochen pro Monat, d.h. 39 Schulwochen, aufgeteilt auf 12 Monate pro Jahr. Die Eltern erhalten eine einmalige Rechnung, welche den monatlich zu bezahlenden Betrag ausweist.

Bei einer Neuanmeldung wird eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 50.00 erhoben. Bei einer Vertragsänderung fallen CHF 20.00 Änderungsgebühr an.

Sämtliche Module werden von der Stadt Brugg subventioniert. Subventionsberechtigt sind Eltern mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Brugg, deren Kinder ebenfalls in Brugg wohnen.

ZAG-Tage (schulfreie Tage)

Betreuungszeiten Maximaler Elterntarif
Ganzer Tag (inkl. Mahlzeiten) für schulfreie Tage 06.45 bis 18.15 Uhr CHF 90.00
Halber Tag 13.30 bis 18.15 Uhr CHF 50.00

Die ZAG-Tage (schulfreien Tage) werden von der Stadt Brugg subventioniert. Dies gilt auch für die Kinder, welche den Tagesstern sonst nicht regelmässig besuchen. Subventionsberechtigt sind Eltern mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Brugg, deren Kinder ebenfalls in Brugg wohnen.

Ferienbetreuung (nur ganztags möglich)

Betreuungszeiten Maximaler Elterntarif
Ganzer Tag (inkl. Mahlzeiten) für Ferienbetreuung 06.45 bis 18.15 Uhr CHF 90.00

Die Ferienbetreuung wird von der Stadt Brugg subventioniert. Dies gilt auch für die Kinder, welche den Tagesstern sonst nicht regelmässig besuchen. Subventionsberechtigt sind Eltern mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Brugg, deren Kinder ebenfalls in Brugg wohnen.

AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Here you can find our General Terms and Conditions (GTC)
(Please note: English is not an official language of the Swiss Confederation. This translation is provided for information purpose only. In case of doubt, solely the original German version is legally valid.)