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Betreuungsmodule während des Schulbetriebes
Betreuungszeiten | Maximaler Elterntarif Gemeinde Remigen | Maximaler Elterntarif Umliegende Gemeinden | |
Frühbetreuung | 06:45 bis 08:15 Uhr |
CHF 16.00 |
CHF 19.00 |
Mittagsbetreuung | 11:45 bis 13:30 Uhr | CHF 16.00* | CHF 31.00 |
Nachmittagsbetreuung | 13:30 bis 18:15 Uhr | CHF 55.00 | CHF 61.00 |
Frühnachmittagsbetreuung |
13:30 bis 15:15 Uhr |
CHF 20.00 | CHF 23.00 |
Spätnachmittagsbetreuung |
15:15 bis 18:15 Uhr |
CHF 35.00 | CHF 38.00 |
Ferienbetreuuung | 06:45 bis 18:30 Uhr | CHF 90.00 | CHF 96.00 |
*Das Angebot wird von der Gemeinde Remigen bereits mit CHF 12.00 subventioniert.
Um die Abrechnung einfach zu gestalten und den administrativen Aufwand zu minimieren, werden den Eltern Monatspauschalen verrechnet. Wir rechnen mit 3,25 Wochen pro Monat, d.h. 39 Schulwochen, aufgeteilt auf 12 Monate pro Jahr. Die Eltern erhalten eine einmalige Rechnung, welche den monatlich zu bezahlenden Betrag ausweist.
Bei einer Neuanmeldung wird eine einmalige Administrationsgebühr von CHF 50.00 erhoben. Bei einer Vertragsänderung fallen CHF 20.00 Änderungsgebühr an.
Finanzieller Unterstützungsbeitrag von der Gemeinde Remigen
Informationen zu den Subventionen finden Sie hier.
ZAG-Tage (schulfreie Tage)
Betreuungszeiten | Maximaler Elterntarif Gemeinde Remigen | Maximaler Elterntarif Umliegende Gemeinden | |
Ganzer Tag (inkl. Mahlzeiten) für schulfreie Tage | 06:45 bis 18:15 Uhr | CHF 90.00 | CHF 96.00 |
Die ZAG-Tage (schulfreien Tage) werden von der Gemeinde Remigen subventioniert. Dies gilt auch für die Kinder, welche den Tagesstern sonst nicht regelmässig besuchen. Subventionsberechtigt sind Eltern mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Remigen, deren Kinder ebenfalls in Remigen wohnen.
Ferienbetreuung (nur ganztags möglich)
Betreuungszeiten | Maximaler Elterntarif Gemeinde Remigen | Maximaler Elterntarif Umliegende Gemeinden | |
Ganzer Tag (inkl. Mahlzeiten) für Ferienbetreuung | 06:45 bis 18:30 Uhr | CHF 90.00 | CHF 96.00 |
Die Ferienbetreuung wird von der Gemeinde Remigen subventioniert. Dies gilt auch für die Kinder, welche den Tagesstern sonst nicht regelmässig besuchen. Subventionsberechtigt sind Eltern mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Remigen, deren Kinder ebenfalls in Remigen wohnen.
AGB
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Here you can find our General Terms and Conditions (GTC)
(Please note: English is not an official language of the Swiss Confederation. This translation is provided for information purpose only. In case of doubt, solely the original German version is legally valid.)